Fragen und Antworten zum Gebührenbescheid
Woraus setzen sich die Abfallgebühren zusammen?
Die Abfallgebühren setzen sich grundsätzlich zusammen aus:
- der Grundgebühr
- der Leerungsgebühr (für Hausmüllbehälter und, sofern genutzt, für die Biotonne) sowie
- der Abfallbehältergebühr (für Hausmüllbehälter und, sofern vorhanden, für die Biotonne).
Die Leerung der Papierbehälter ist in der Grundgebühr enthalten.
Gegebenenfalls fallen noch Behälterwechselgebühren und Holgebühren an.
Wie wird die Grundgebühr ermittelt?
Die Grundgebühr wird bei Wohngrundstücken nach der Anzahl der mit Haupt- und Nebenwohnsitz gemeldeten Personen erhoben. Die Grundgebühr für 2024 berechnet sich wie folgt (das Beispiel gilt bei 2 gemeldeten Personen im Haushalt):
1,89 € (Grundgebühr je Person und Monat) * 2 (Personen) * 12 (Monate) = 45,36 €
Änderungen der Personenzahl in einem Haushalt werden bis zum Stichtag am 15.12.2023 berücksichtigt. Spätere Änderungen der Personenzahl werden in den Folgebescheiden berücksichtigt.
Wie werden die Abfallbehältergebühren ermittelt?
Pro genutztem Abfallbehälter (Hausmüllbehälter und ggf. Biotonne) ist in Abhängigkeit der genutzten Behältergröße eine entsprechende Abfallbehältergebühr zu entrichten.
Wie werden die Leerungsgebühren ermittelt?
Diese sind abhängig von der Anzahl der tatsächlich im vergangenen Jahr erfolgten Leerungen der Hausmüllbehälter und ggf. der Biotonne. Das Identsystem – jeder Abfallbehälter verfügt über einen eigenen Ident-Chip – erfasst dabei sämtliche Behälterleerungen, die die Grundlage für die Leerungsgebühren bilden.
Was verbirgt sich hinter der „alten Gebühr“ und der „neuen Gebühr“ für 2023?
Die „alte Gebühr“ stellt die bereits im Kalenderjahr 2023 geleistete Vorauszahlung dar. Die „neue Gebühr“ ist die in 2023 tatsächlich angefallene Gebühr. Aus der Differenz dieser beiden Gebühren ergibt sich eine Gutschrift (-) oder eine Nachzahlung, die als Änderungsbetrag ausgewiesen wird.
Woraus ergibt sich die Vorausleistung für 2024?
Die Vorausleistung für 2024 berechnet sich aus der Leerungs- und der Abfallbehältergebühr. Auf Grundlage der Anzahl der Leerungen des Vorjahres wird die Höhe der Vorauszahlung für die Leerungsgebühr für 2024 festgesetzt. Die Behältergebühr für den Hausmüll- und ggf. Biomüllbehälter wird für das gesamte Kalenderjahr 2024 als Vorausleistung erhoben.
Wo kann ich die für 2024 geltenden Gebührensätze nachlesen?
- Rechtsgrundlage ist die Abfallgebührensatzung des Landkreises Märkisch-Oderland 2024.
- Hier finden Sie einen Mustergebührenbescheid mit Erläuterungen.