Biotonne

JA.

Für nähere Informationen klicken Sie bitte hier.

Tipps zur Bereitstellung für Bewohner von Sackgassen

Wenn Ihr Grundstück in einer Sackgasse liegt, beachten Sie bitte bei der Bereitstellung der Biotonne und auch der anderen Abfallbehälter folgende Hinweise:

  • Viele Sackgassen sind so schmal, dass die Sammelfahrzeuge rückwärts hineinfahren müssen, darum prüfen die Müllwerker zuerst, ob sie in dieser Straße bereitgestellte Biotonnen (bzw. andere Abfallbehälter) erblicken können.
  • Damit auch Ihre Biotonne gesehen werden kann, bedenken Sie bei der Wahl des Aufstellortes, ob dieser von der "Hauptstraße" aus einsehbar ist.
  • Sollten Büsche und Bäume vorhanden sein, stellen Sie die Biotonne (bzw. die anderen Abfallbehälter) bitte so auf, dass sie von den Büschen nicht verdeckt wird.
  • Wenn zufällig auch die Hausmülltonne am gleichen Termin geleert wird, und sie nutzen eine 240 Liter Hausmülltonne und eine 80 Liter oder 120 Liter Biotonne, dann stellen Sie bitte die kleinere Biotonne so auf, dass sie nicht von der großen Tonne verdeckt wird.

Vielen Dank.

Das ist leider wahr.

82 Kilogramm Lebensmittel wirft jeder von uns durchschnittlich jedes Jahr in den Müll.

Das muss nicht sein.

Wenn Lebensmittelabfälle anfallen, dann sind Lebensmittel- und Essensreste in unseren Biotonnen gut aufgehoben und werden zudem umweltgerecht verwertet.

Trotzdem. Bitte kaufen Sie keine Lebensmittel für die Biotonne.

NEIN

Biotonne und Laubsack - jedes hat einen extra Termin.

Bitte beachten Sie, dass an dem Termin, an dem die Biotonne geleert wird, nicht auch die Laubsäcke abgeholt werden.

  • Entsorger der Laubsäcke ist die ALBA mit ihren dunkelblauen Sammelfahrzeugen.
  • Die Biotonne wird von der REMONDIS mit den weißen Sammelfahrzeugen geleert.

Hier finden Sie Ihren Leerungstermin für die Biotonne, den Sammeltermin für den Laubsack und die Entsorgungstermine für alle anderen Sammelsysteme.

Dafür haben wir das Identsystem

Genau wie Ihre Hausmüll- und die Papiertonne sind auch die zugelassenen Biotonnen mit einem RFID-Transponder zur elektronischen Erkennbarkeit ausgestattet und mit einer Behälternummer versehen.

  • Jede einzelne Biotonne ist einem Grundstück und damit einem Grundstückseigentümer zugeordnet. Das wird über die im Transponder gespeicherte, einmalige, individuelle Nummerierung erreicht. 
  • In Verbindung mit den an den Sammelfahrzeugen installierten Leseeinrichtungen wird diese Nummer bei jeder Behälterleerung ausgelesen und zusammen mit Uhrzeit und Datum gespeichert. Diese Daten werden später der Gebührenberechnung zugrunde gelegt.

Ausführliche Informationen über das Identsystem erhalten Sie hier.


Nein.

Straßenkehricht, selbst wenn er mit viel Straßenlaub vermischt ist, entsorgen Sie bitte über den Hausmüll. Keiner kann sagen, ob nicht gefährliche Stoffe von der Straße mit in die Bioabfälle geraten. Darum ist die Hausmülltonne der sichere Weg für Straßenkehricht.

Restmengen in der Biotonne, wer ist verantwortlich?

 

Es nicht erforderlich, diesen Sachverhalt irgendwo zu melden, denn ...

falls Ihre Biotonne (oder jeder andere, von Ihnen genutzte Abfallbehälter) im Zuge der Leerung, insbesondere in Frostperioden, einmal nicht ganz leer geworden ist, berücksichtigen Sie bitte, dass ...

  • immer Sie als Abfallerzeuger und Nutzer des Abfallbehälters durch Ihr Einfüllverhalten sowie geeignete Maßnahmen, die verhindern, dass Restmengen verbleiben können, dazu beitragen, ob dieser komplett entleert werden kann.
  • es für Abfälle, die nach der Entleerung im Abfallbehälter verblieben sind, keinen Gebührennachlass bzw. keinen Ersatzanspruch gibt und ...
  • dass es den Müllwerkern untersagt ist, in den Abfallbehälter zu greifen, um etwa festgefrorenen oder verklemmten Abfall zu lösen, wenn dieser im Zuge des Entleerungsvorganges, trotz mehrmaligem Behälterrütteln nicht allein aufgrund der Schwerkraft von selber aus dem Behälter herausfällt/-rutscht.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Das darf jederzeit in die Biotonne

Grün- und Gartenabfälle, wie ...

  • Abraum von Beeten
  • vertrocknete Pflanzen und Gartenblumen
  • Baum-, Hecken- und Strauchschnitt (maximal ca. 5 cm Durchmesser)
  • Baumrinde
  • Schnittblumen, vertrocknet
  • Topf- und Balkonpflanzen
  • Laub und Nadeln von Nadelbäumen
  • Rasen- und Grasschnitt
  • Unkräuter
  • Vertikutierabfälle
  • feines Wurzelwerk von Stauden, Sträuchern oder kleinen Bäumen
    sowie
  • Heu, Stroh, Holzwolle und Späne von unbehandeltem Holz (Sägespäne)

Nahrungs- und Küchenabfälle, wie ...

  • Brot- und Backwarenreste
  • Eier- und Nussschalen
  • Fischreste und -gräten
  • Fleisch- und Wurstreste
  • flüssige Küchenabfälle, Suppen und Soßen
  • Kaffeefilter mit Kaffeesatz, Teebeutel und Teereste
  • Knochen und Speisereste, roh und gekocht
  • Putzreste und Schalen von jeder Art Gemüse und Salat
  • Putzreste und Schalen von jeder Art Obst
  • Schalen von Bananen, Süd- und Zitrusfrüchten
  • Speiseöle und –fette, Restmengen, verdorben und ähnliche Bioabfälle mehr

Das gehört niemals in die Biotonne

  • Asche, außer Holzkohlenasche vom Grill
  • Holz von abgesägten Bäumen, Baumstubben, Wurzelwerk von größeren Bäumen
  • Blumentöpfe aus Kunststoff oder Ton
  • große Mengen Blumenerde, Mutterboden
  • Sand, Kies, Steine
  • Einweggeschirr und -besteck aus Pappe und/oder Kunststoff
  • Fäkalien und benutzte Baby- und sonstige Windeln jeder Art, darunter explizit auch KEINE Öko und Biowindeln
  • Katzen- und Kleintierstreu jeder Art, darunter explizit auch KEIN Öko, Bio- oder Naturkatzenstreu
  • verdorbene Lebensmittel, noch verpackt in Gläsern, Folien oder Dosen
  • Verschnittreste von behandeltem Holz
  • Hygieneartikel (Tampons, Binden u. ä.)
  • Straßenkehricht
  • zerbrochene Teller, Tassen, sonstiges Geschirr und Haushaltsglas
  • Medikamentenreste
  • Tüten, Taschen, Folien, Becher und jegliche andere Abfälle aus Kunststoffen (Plastik)
  • Putzlappen
  • Staubsaugerbeutel
    und
  • natürlich auch KEINE gefährlichen, schadstoffhaltigen Abfälle

Bitte schicken Sie uns als Grundstückseigentümer eine kurze schriftliche Mitteilung über den Wunsch der Rückgabe. Gerne können Sie hierzu das Kontaktformular verwenden.

Bitte beachten Sie: Für jede Aufstellung, jeden Austausch und jede Rücknahme einer aufgestellten Biotonne wird eine Behälterwechselgebühr in Höhe von 13,08 € erhoben.

Bioabfälle zuhause richtig sammeln

Sie können und sollen natürlich nicht mit jeder Kaffeefiltertüte, den Kartoffelschalen oder dem vertrockneten Blumenstrauß gleich zur Biotonne laufen. Bitte besorgen Sie sich, vor allem fürs getrennte Sammeln der Nahrungs- und Küchenabfälle, ein Vorsammelgefäß, das direkt in der Küche seinen Platz findet.

Eimer oder Schüssel sind ideal

  • Wir empfehlen einen Vorsortiereimer mit Deckel, auch Komposteimer oder Biomülleimer genannt, mit meist 5 bis 10 Litern Fassungsvermögen. Auch eine Schüssel, ein Korb oder ein beliebiger Eimer sind selbstverständlich geeignet.
  • Wenn Eimer oder Schüssel mit einem Bogen Zeitung ausgekleidet werden, ist das praktisch und spart das ständige Auswaschen des Gefäßes. Auch ein kleiner Eierkarton auseinandergeklappt auf den Boden des Vorsammeleimers gelegt, tut dabei hervorragende Dienste.
  • Alternativ zum Auskleiden eines Komposteimers können Bioabfälle natürlich auch in ein wenig Zeitungspapier oder in ein paar Blättern von der Küchenrolle eingewickelt in Eimer oder Schüssel gegeben werden, die dann direkt in die Biotonne entsorgt werden.

Wenn Tüte, dann nur die Bioabfalltüte aus Papier

  • Noch praktischer ist eine Kombination von Bioeimer und Bioabfalltüte aus Papier.
  • Es gibt die meist braunen, aus stärkerem Packpapier hergestellten Tüten mit oder ohne Henkel in jedem gut sortierten Einkaufs-, Drogerie-, Garten- oder Baumarkt für kleines Geld.
  • Es gibt solche Papiertüten sogar so groß, dass Sie eine ganze Biotonne damit auskleiden können. Bei der Leerung der Biotonne fallen dann die Bioabfälle in der großen Tüte ins Sammelfahrzeug.
  • Am besten, Sie probieren aus, welche Form der Sammlung für Sie genau die Richtige ist. Viel Erfolg!

Plastiktüten jeder Art in der Biotonne sind verboten

  • Bioabfälle dürfen niemals in Kunststoff- bzw. Plastiktüten gesammelt werden, auch dann nicht, wenn die Tüten (gemäß der Herstellerangaben bzw. der DIN EN 13432) kompostierbar bzw. biologisch abbaubar sind.
  • Auch Biotüten/-beutel aus Maisstärke, Bio-Plastik bzw. Biokunststoff eignen sich nicht, trotz anderslautender Werbung. Lesen Sie hier und hier mehr darüber. Jede Art von Kunststoffen sind falsch in der Biotonne, ganz gleich ob Müllbeutel oder Einkaufstüte.
  • Wenn irgendwelche, nicht abzuändernde Gründe es unverzichtbar machen, die verwertbaren Bioabfälle in Plastiktüten (Kunststoffmüllbeuteln) zu sammeln, dann müssen Sie die Bioabfälle aus der Plastiktüte in die Biotonne ausschütten. Die leere Plastiktüte gehört dann in den Hausmüll.

Gibt es kompostierbare Windeln? NEIN!

 

Zitat utopia.de

"Ökowindeln: Mittlerweile gibt es ein gutes Angebot an biologisch verträglicheren Windeln, die ebenfalls gute Resultate bei der Bindung von Feuchtigkeit erzielen. Kompostierbare Windeln sind vom Namen her irreführend, da auch Ökowindeln noch einen chemischen Bestandteil haben, den Gelkern.

Bislang ist nur eine einzige Ökowindel auf den Markt gekommen, die komplett abbaubar ist. Die Firma Wiona hat sie entwickelt.

Aber: Fäkalien darf man in Deutschland aus guten Gründen nicht kompostieren – also niemals in die Biotonne mit gebrauchten Öko-Windeln!"

Gemäß § 13 (3) Abfallentsorgungssatzung sind ...

  • Abfälle, und das betrifft auch die Bioabfälle, so in die Abfallbehälter einzufüllen sind, dass einerseits die Behälter nicht beschädigt werden und andererseits die Abfälle allein durch das Kippen der Tonnen von selber aus diesen herausfallen.
  • Besonders zu beachten ist diese Vorgabe "Die Deckel der Abfallbehälter müssen jederzeit zu schließen sein". Im Besonderen gilt das auch für die Biotonnen.

Die Antwort auf Ihre Frage lautet demnach ...

  • Biotonnen sind an dem im Tourenplan angegebenen, bzw. über "Touren auf Abruf ☎" abgestimmten Leerungstermin bis 6:00 Uhr morgens am Fahrbahnrand vor dem angeschlossenen Grundstück bereitzustellen.
  • In den Biotonnen dürfen nur Bioabfälle aus der Küche und Garten- und/oder Pflanzenabfälle enthalten sein. Biotonnen, über die Bioabfälle in Kunststoff-/Plastiktüten oder Fremdstoffe entsorgt wurden, werden beanstandet und nicht geleert.
  • Die Deckel müssen geschlossen sein.
  • Bioabfälle, die in anderen Gefäßen, als den zugelassenen Biotonnen bereitgestellt werden, werden nicht geleert bzw. mitgenommen.
  • Nach der Leerung sind die Biotonnen sobald als möglich auf das Grundstück zurückzustellen.

Gern, eine formlose schriftliche Nachricht über unser Kontaktformular oder per E-Mail genügt!

 

Wenn Sie sich bisher noch nicht für die Biotonne entschieden haben, sie jetzt aber doch nutzen möchten, können Sie Ihre Biotonne hier online bestellen.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Einmalige Gebühr

Für die erstmalige Aufstellung, einen späteren Austausch und eine eventuelle Rücknahme der Biotonne wird die sogenannte Behälterwechselgebühr in Höhe von 13,08 € erhoben.

Monatliche Gebühren

ohne Filterdeckel
80 Liter ----   0,55 € je Kalendermonat
120 Liter ---- 0,65 € je Kalendermonat
240 Liter ---- 0,80 € je Kalendermonat

mit Filterdeckel
80 Liter ----   0,95 € je Kalendermonat
120 Liter ---- 1,05 € je Kalendermonat
240 Liter ---- 1,65 € je Kalendermonat

Leerungsgebühr bei Benutzung

Wird die Biotonne zur Leerung bereitgestellt und durch das Entsorgungsfahrzeug geleert, wird dies mit Hilfe des Identsystems erfasst und eine Leerungsgebühr erhoben:

80 Liter ----   1,40 € je Leerung
120 Liter ---- 2,11 € je Leerung
240 Liter ---- 4,21 € je Leerung

 

Die Biotonne richtig aufstellen

Wo steht die Biotonne richtig?

  • Zwischen den Leerungen stellen Sie die Biotonne bitte an einen kühlen, schattigen Platz. Im Winter sollte der Platz frostfrei sein.
  • Ist die Biotonne nach etlichen Leerungen sehr verschmutzt, empfiehlt es sich, sie mit dem Gartenschlauch kräftig auszuspülen und vor Neubefüllung trocknen zu lassen. Bei trockenem und warmen Wetter kann es auch ausreichen, die Biotonne nach der Leerung offen stehen zu lassen, damit sie austrocknen kann.
  • Bevor wieder Bioabfälle in die Biotonne kommen, ist es für die jederzeit vollständige Leerung hilfreich, ein passendes Stück Wellpappekarton auf den Boden der Biotonne zu legen. Auch die entstehenden Sickersäfte werden dadurch aufgenommen und im Winter friert der feuchte Bioabfallinhalt nicht so schnell fest. Geeignet dafür sind auch Kienäpfel oder Kienzapfen, vor allem im Winter können sie gute Dienste zum Schutz vor dem Festfrieren der Abfälle leisten.
  • Zusätzlich hilft eine Handvoll gelöschter Kalk, Gesteinsmehl oder Tonmehl, vor allem in der warmen Jahreszeit gelegentlich über die Abfälle gestreut, gegen Gerüche, Insekten oder Maden. Alternativ bietet der Handel (vor allem Bau- und Gartenmärkte) auch spezielles Biotonnenpulver gegen Maden und Gerüche von diversen Herstellern und in vielen Packungsgrößen an.

Deckel auf oder Deckel zu?

  • Es streiten sich die Geister, ob die Deckel der Biotonnen besser offen gelassen oder immer fest verschlossen sein sollen. Einerseits fördert ein leicht geöffneter Deckel die Trocknung der Bioabfälle, andererseits gelangen Fliegen dann jederzeit zu den Abfällen.
  • Bitte erproben Sie es selbst und entscheiden für sich, welche Lösung für Sie die bessere ist. Vergessen Sie nicht, dass ja auch beim Befüllen der Deckel geöffnet werden muss.
  • Bei der Nutzung eines Biofilterdeckels sollte die Tonne jedoch in jedem Fall geschlossen bleiben.

Gestellung der Biotonnen

Die Biotonne erhalten Sie nach einer schriftlichen Bestellung in der Regel nach 14 Werktagen.

Die Biotonne wird vor Ihrem Grundstück ohne Termin abgestellt.

Bevor Sie die Biotonne auf Ihr Grundstück nehmen, kontrollieren Sie bitte anhand der Adressinformationen auf dem Aufkleber, ob es sich um Ihre Biotonne handelt. Auf diesem Aufkleber finden Sie auch Ihre individuelle Tonnennummer und die Angabe der Behältergröße.

Die Biotonne richtig befüllen

Bioabfälle aus der Küche

Bioabfälle aus der Küche (Küchen- und Speiseabfälle) sind immer feucht, der Wassergehalt einer Salatgurke liegt bei 97 %, Salate und Tomaten haben 93 bis 95 %, bei Kartoffeln sind es 70 bis 80 %. Entsprechend feucht sind auch die Schalen und die sonstigen Obst- und Gemüseabfälle. Für die Biotonnen sollten die Abfälle aber möglichst trocken sein.

  • Lassen Sie darum Salatblätter, Tomatenreste und Co. vor der Entsorgung eine Weile antrocknen. Gut ist es auch, sie in ein wenig Zeitungspapier oder wenige Bögen von der Küchenrolle einzuschlagen, was weitere Feuchtigkeit aufsaugt. Das Zeitungspapier kann auch zerknüllt und zwischen die Abfälle direkt in die Biotonne gegeben werden. Ebenso kann (selbst erzeugtes) Hofhäckselgut zwischen die Bioabfälle aus der Küche gestreut werden.
  • Auch für Speisereste, d. h. gekochte und verarbeitete Lebensmittel, für Knochen, Brotreste und andere verdorbene Lebensmittel fördert es die Benutzerfreundlichkeit der Biotonne, wenn diese Abfälle niemals ohne eine geeignete "Verpackung" in selbiger landen. Plastiktüten, -folien oder gar Alufolie sind als Verpackung verständlicherweise vollkommen fehl am Platze.
  • Bei Lebensmittelresten mit sehr hohem Flüssigkeitsanteil, also Suppen, Soßen, Gemüsekonserven u. ä. ist es unbedingt erforderlich, die Flüssigkeit abzutrennen, bevor der feste Anteil in die Biotonne kommt.

Garten- und Pflanzenabfälle

Das Artenspektrum der Gartenabfälle ist kleiner, dafür aber die Menge, die davon jährlich anfällt, viel größer. Es gibt viele trockene, aber auch sehr viele mit hohem Wassergehalt. Und je nach Jahreszeit hat man mehr von der einen oder der anderen Art zu entsorgen.

Es gilt darum, für eine Entsorgung dieser Abfälle über die Biotonne ein Gefühl für die Möglichkeiten der Biotonne zu entwicklen und diese ggf. mit den Möglichkeiten der Grünabfallsammlung (Laubsack und Banderole) zu ergänzen.

  • Sollen z. B. Baum- und Strauchschnitt über die Biotonne entsorgt werden, ist es wichtig, diesen vorher zumindest so zu zerkleinern, dass die Äste bei der Entleerung nicht verklemmen, damit die Biotonne komplett entleert werden kann.
  • Ganze Tonnen voller Herbstlaub, Rasenschnitt oder Fallobst werden erfahrungsgemäß das zugelassenen Maximalgewicht der jeweils genutzten Biotonne (80, 120 oder 240 Liter Füllraum) überschreiten. Noch dazu, wenn solche Abfälle in die Biotonne eingepresst wurden.
  • Eingepresste Abfälle führen in jedem Fall zu Problemen bei der Leerung. Und sie fördern, weil sich durch das Zusammenpressen keine Luft mehr zwischen den Abfällen befindet, die Fäulnis und die Bildung übler Gerüche.

Gemäß § 16 Absatz 3 der Abfallentsorgungssatzung ...

müssen für die zugelassenen Biotonnen folgende Füllgewichte eingehalten werden.

  • Die 80-Liter-Biotonne darf maximal 40 kg, 
  • die 120-Liter-Biotonne darf maximal 50 kg und
  • die 240-Liter-Biotonne darf maximal 95 kg wiegen.

Angaben zum maximalen Füllgewicht eines Abfallbehälters finden Sie übrigens auch auf jeder Biotonne. Direkt am vorderen Rand, nicht verdeckt vom Deckel, ist ein Hinweis darauf eingepresst.

Hier können Sie die Abfallentsorgungssatzung einsehen.

Sie können die Biotonne nicht abwiegen?

Nein, das wird in aller Regel nicht möglich sein. Sie müssen dabei ein Gefühl für das Mach- bzw. Entsorgbare entwickeln.

  • Es reicht aber schon, wenn Sie bspw. nasses Herbstlaub nicht in die Biotonne einpressen. Zur Not kann eben nur eine halb damit gefüllte Biotonne zur Leerung bereitgestellt werden.
  • Ganz sicher zu schwer wird auch eine ganze Tonne voller Grasnaben mit viel Erde daran. Oder gar ein auf Tonnengröße zersägter Baumstamm in einer 240-Liter-Biotonne!

    Letzterer ist sowieso falsch in der Biotonne. Und auch über den Laubsack (maximal 20 kg) oder in einem Ast- und Strauchwerkbündel (ebenfalls maximal 20 kg und max. 1,40 m lang) darf Holz von Baumstämmen nicht entsorgt werden. Die Regel ist, dass ein einzelner Ast in einem solchen Bündel nicht dicker als 5 Zentimeter sein darf.

Was passiert?

Eine Biotonne, die zu schwer ist, bleibt ungeleert und versehen mit einem Beanstandungsaufkleber stehen.

 Ja, gern.

Über die Biotonne können Sie Unkräuter, Reisig, Laub, vertrocknete Blumen und viele andere organische Gartenabfälle einer umweltgerechten Entsorgung zuführen.

Es gibt jedoch auch Grenzen für die Eignung der Biotonne ...

für die Entsorgung von Grün- und Gartenabfällen.

Und diese liegen beim "Holz".

  • Für die Entsorgung von abgesägten Baumästen mit einem Durchmesser ab ca. 5 Zentimetern Durchmesser ist die Biotonne nicht der richtige Entsorgungsweg.
  • Ebenso nicht für größere, schon sehr holzige Wurzelstöcke.

    Solche "dicken Äste und Wurzeln" müssen vor der Verwertung geschreddert werden. Das kann nur von den Kompostierungsanlagen realisiert werden. Und auch diese sind nicht in jedem Fall auf die Annahme von Baumholz eingestellt.

Kompostierungsanlagen im Landkreis MOL

Hier finden Sie eine Übersicht und die Kontaktdaten.

Leerungstermine im Tourenplan

Genau wie die Termine für die Leerung der Hausmülltonne, der Papiertonne usw. finden Sie auch die Termine für die Leerung Ihrer Biotonne im Tourenplan.

Touren auf Abruf ☎

Es gibt allerdings auch Orte, in denen die Biotonnen nicht nach einem festen Tourenplan geleert werden, sondern nur nach vorheriger Anmeldung.

Es sind solche Orte, die im Tourenplan mit dem Kennzeichen für "Touren auf Abruf" verzeichnet sind. Das Symbol dafür ist ein Telefonsymbol ☎ neben der Tournummer. Das System "Touren auf Abruf" dient der Tourenoptimierung in dünn besiedelten Gebieten des Landkreises Märkisch-Oderland.

Eine Leerung anmelden

Wenn Sie in einem solchen Ort leben und Ihre Biotonne soll geleert werden, melden Sie dies bitte mindestens zwei Tage vor dem Leerungstermin beim beauftragten Entsorgungsunternehmen, der REMONDIS Brandenburg GmbH, an.

Kontaktdaten

Mühlenstraße 1b | 16356 Werneuchen | Telefon 033398 849 55
E-Mail-Kontakt werneuchen@remondis.de

Sie haben auch die Möglichkeit, einen regelmäßigen Leerungsturnus, z. B. 4-wöchentlich, mit dem Entorgungsunternehmen zu vereinbaren.

Für gesunde Menschen keine Gefahr

Durch diverse Hygieneinstitute, u. a. auch durch das Umweltbundesamt, wurde vielfach nachgewiesen, dass die Benutzung der Biotonne für einen gesunden Menschen unbedenklich ist. Gleiches trifft auch auf die Bentzung der Hausmülltonnen zu, denn auch in diesen können sich Keime und/oder Pilzsporen bilden, wenn organische Abfälle darüber entsorgt werden.

Für Menschen mit Asthma, Allergiker oder ähnlich sensibel reagierende Menschen kann es jedoch besser sein, nicht in Kontakt mit den Aerosolen zu kommen, die beim Öffnen des Deckels einer Biotonne (und Hausmülltonne) kurzzeitig austreten können.

Grüne Tonne mit Aufkleber

Alle Biotonnen im Landkreis Märkisch-Oderland sind grasgrün, haben ein Fassungsvermögen von 80, 120 bzw. 240 Litern. 

Alle Biotonnen sind mit einem Identchip ausgerüstet und haben an der linken Seite des Korpusses einen Aufkleber mit der Grundstücksadresse, einer Behälternummer und einem Strichcode.

Außerdem sind sie mit einem Informationsaufkleber versehen, der unter dem Motto "Gut für den Kreislauf!" zur Sammlung einlädt und Befüllhinweise gibt.

Auch wenn mancher der Ansicht ist ...

große Mengen an Gartenerde oder Sand sind NICHT GUT für die Biotonne.

 

Begründung

  • Große Mengen Erde stören den Kompostierungsprozess, denn es handelt sich ja nicht um organische Stoffe, sondern um anorganische Stoffe, d. h. Mineralien, wie Sand, Schluff, Ton, Lehm u. ä.

Vielen Dank.

Auch wenn "Bio" oder "Natur" auf der Verpackung steht ...

Verbrauchtes Katzenstreu ist NICHT GUT für die Biotonne.
 
Katzenstreu wird hergestellt aus ...

  • Bentonit - einem natürlichen Tonmineralgemisch/Naturton,
  • Calciumsilikathydrat/Silikat - einem anorganisches Bindemittel (Silikat-Katzenstreu),
  • Zellulose- bzw. Holzfasern - Pflanzenfasern,
  • Mais-Pellets - hergestellt aus Maispflanzenfasern und auch aus
  • Recyclingzellstoff.

Bezeichnungen und Hinweise

  • Es gibt Katzenstreu mit der Bezeichnung "Bio" oder "Natur" und auf den Verpackungen werden Entsorgungshinweise gegeben. Oft wird in Verbindung mit dem Hinweis "100% biologisch abbaubar", auch die Biotonne genannt.
  • Aber ...
    immer auch wird darauf hingewiesen, sich über die Entsorgungsvorgaben für die Biotonne "am Wohnort" kundig zu machen.

Für die Biotonne im Landkreis Märkisch-Oderland gilt ...

Katzen- und Kleintierstreu jeder Art, darunter explizit auch KEIN Öko, Bio- oder Naturkatzenstreu gehören niemals in die Biotonne.

Begründung

  • Niemals in die Biotonnen gehören auch Fäkalien jeder Art, so auch kein Katzensekret bzw. Katzenkot.
  • Da es in der Praxis nicht realisierbar ist, dass die zu entsorgende Reststreu frei von Exkrementen ist, ist im Landkreis Märkisch-Oderland eine Entsorgung von Katzen- und Kleintierstreu über die Biotonne nicht erlaubt.
  • Bitte entsorgen Sie verbrauchtes Katzen- und Kleintierstreu jeder Art wie bisher über die Hausmülltonne.

Vielen Dank.

Nein, sie wird nicht abgeschafft.

Die Grünabfallsammlung des EMO wird selbstverständlich weiterhin angeboten.

  • Die Sammlung größerer Mengen an Grün- und Gartenabfällen über die Laubsäcke oder die Banderolen zur Entsorgung von Ast- und Strauchwerk stellt eine sinnvolle Ergänzung für die Sammlung über die Biotonne dar.
  • Insbesondere Besitzer großer Gärten, die nur eine 80-Liter- oder 120-Liter-Biotonne nutzen, werden im Frühjahr und vor allem im Herbst zur Entsorgung der anfallenden Grün- und Gartenabfälle auch Laubsäcke oder Banderolen nutzen wollen.

Alle Biotonnen im Landkreis Märkisch-Oderland sind grasgrün.

Das Fassungsvermögen der von Ihnen, entsprechend Ihres voraussichtlichen Aufkommens an Bioabfällen aus Küche und Garten, wählbaren Biotonnen beträgt ...

  • 80 Liter (Gebühr je Leerung 1,40 €)
  • 120 Liter (Gebühr je Leerung 2,11 €) oder
  • 240 Liter (Gebühr je Leerung 4,21 €).

Änderung des Behältervolumens

  • Mittels einer formlosen schriftlichen Mitteilung, zum Beispiel über das Kontaktformular können Sie die Bereitstellung einer Biotonne in einer anderen, als der bei der Erstbeantragung gewählten Größe anfordern.
  • Ab dem Jahr 2020 werden Gebühren für den Behältertausch erhoben. Bitte informieren Sie sich darüber dann anhand der Abfallgebührensatzung.

Abfallbehältergebühr

  • Ab 01.01.2020 wird eine Abfallbehältergebühr, ähnlich der für die Hausmülltonnen erhoben (siehe dazu dann die Abfallgebührensatzung)

Die Bioabfälle des gesamten Landkreises Märkisch-Oderland werden zur Zeit im Kompostwerk der RETERRA Service GmbH Trappenfelde kompostiert. 

Tourenplan (ehemals Abfallkalender)

Die Verteilung des Tourenplans an alle Wochenend- und Kleingartengrundstücke, deren Besitzer/ Pächter ihren Wohnsitz außerhalb des Landkreis Märkisch-Oderland haben, erfolgt postalisch durch uns von Ende Februar bis Mitte März. Sollten Sie keinen Tourenplan erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns. Des Weiteren finden Sie den Online-Tourenplan auf unserer Internetseite.

Die Verteilung des Tourenplans an alle Wohngrundstücke erfolgt durch ein beauftragtes Unternehmen im Laufe des Dezembers. Bitte beachten Sie hierzu die Aktuellen Meldungen auf unserer Internetseite. Sollten Sie keinen Tourenplan erhalten haben, melden Sie sich bitte beim EMO. Des Weiteren finden Sie den Tourenplan als PDF-Datei zum Download und den Online-Tourenplan auf unserer Internetseite.

Sollten Sie einen zusätzlichen Tourenplan benötigen, melden Sie sich gerne bei uns im Entsorgungsbetrieb.

Behältermanagement

Sollte Ihr Abfallbehälter aufgrund von Verschleißerscheinungen beschädigt sein, teilen Sie uns dies bitte mit. Dazu benötigen wir eine formlose, schriftliche Mitteilung von Ihnen mit den folgenden Angaben:

  • Name, Vorname
  • Anschrift
  • Kassenzeichen
  • Abfallart
  • Behälternummer (seitliches Etikett, 6-7 stellig)
  • Art der Beschädigung

Der Behälteraustausch wird von uns im System ausgelöst und daraufhin wird der Drittbeauftrage des Entsorgungsbetriebes mit dem Austausch des Behälters beauftragt. Dieser setzt sich anschließend schriftlich mit Ihnen in Verbindung und teilt Ihnen einen Termin für den Tausch des Behälters mit.

Bitte stellen Sie den Abfallbehälter zum Termin unfallsicher vor Ihrem Grundstück zur Abholdung bereit. Der Abfallbehälter wird am besten leer zum Tausch bereitgestellt, wenn dies nicht möglich ist, können Sie diesen auch befüllt bereitstellen. Dieser wird dann befüllt abgeholt und auf dem Betriebshof des Drittbeauftragten entleert. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall bei einem Restabfallbehälter und einer Biotonne zusätzlich eine Leerungsgebühr unabhängig vom Füllgrad des Behälters erhoben wird. Ist Ihr Abfallbehälter mit einem Schwerkraftschloss ausgerüstet, befestigen Sie bitte den zugehörigen Schlüssel sicher am Abfallbehälter oder senden Sie diesen dem Drittbeauftragten per Post unter Angabe der Behälternummer in einem Briefumschlag zu.

Für einen gebührenpflichtigen Behälteraustausch benötigen wir eine formlose, schriftliche Mitteilung von Ihnen (Grundstücks- /Wohnungseigentümer) mit den folgenden Angaben:

  • Name, Vorname
  • Anschrift
  • Kassenzeichen
  • Abfallart
  • Behälternummer (seitliches Etikett, 6-7 stellig)
  • derzeitiges Behältervolumen und gewünschtes zukünftiges Behältervolumen

Der Behälteraustausch wird von uns im System ausgelöst und daraufhin wird der Drittbeauftrager des Entsorgungsbetriebes mit dem Austausch des Behälters beauftragt. Dieser setzt sich anschließend schriftlich mit Ihnen in Verbindung und teilt Ihnen einen Termin für den Tausch des Behälters mit.

Bitte stellen Sie den Abfallbehälter zum Termin unfallsicher vor Ihrem Grundstück zur Abholung bereit. Der Abfallbehälter wird am besten leer zum Tausch bereitgestellt. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie diesen auch befüllt bereitstellen. Dieser wird dann befüllt mitgenommen und auf dem Betriebshof des Drittbeauftragten entleert. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall bei einem Restabfallbehälter und einer Biotonne zusätzlich eine Leerungsgebühr unabhängig vom Füllgrad des Behälters erhoben wird. Ist Ihr Abfallbehälter mit einem Schwerkraftschloss ausgerüstet, befestigen Sie bitte den zugehörigen Schlüssel sicher am Abfallbehälter oder senden Sie diesen dem Drittbeauftragten per Post unter Angabe der Behälternummer in einem Briefumschlag zu.

Gemäß § 13 Abs. 3 der Abfallentsorgungssatzung sind Abfälle so in die Abfallbehälter einzufüllen, dass deren Beschädigung, das Anfrieren von Abfällen ausgeschlossen und eine einwandfreie Entleerung mühelos und gefahrlos möglich ist. Die Deckel der Abfallbehälter müssen jederzeit zu schließen sein. Das Einschlämmen oder Verdichten des Inhalts ist verboten. Die Abfallbehälter sind stets in einem sauberen und gebrauchsfähigen Zustand zu halten. Abfallbehälter, die den vorstehenden Anforderungen nicht entsprechen, werden von der Abfuhr ausgeschlossen.

Demnach müssen Sie als Abfallerzeuger mit geeigneten Maßnahmen dafür sorgen tragen, dass eine vollständige Leerung Ihres Abfallbehälters möglich ist. Für die teilweise Leerung des Behälters wird die vollständige Leerungsgebühr erhoben und eine Nachentleerung des Behälters erfolgt nicht.

Meldewesen

Gemäß § 11 Abs. 2  der Abfallentsorgungssatzung hat der Anschlusspflichtige (Grundstückseigentümer) spätestens 3 Wochen vor der Entstehung des Anschluss- und Benutzungszwanges dem Entsorgungsbetrieb Grundstücke, auf denen Abfälle erstmals anfallen werden, schriftlich anzumelden. Die Verpflichtung des Entsorgungsbetriebes zum Einsammeln und Befördern der Abfälle beginnt frühestens 2 Wochen nach der Anmeldung.

Die bestellten Abfallbehälter werden vor dem angeschlossenen Grundstück an der Fahrbahn ohne Aufstelltermin abgestellt und sind umgehend vom Grundstückseigentümer sicher auf dem Grundstück zu verwahren. Sie verbleiben bei Eigentumswechsel, Mieterwechsel, Wechsel des Gewerbebetriebes usw. auf dem anschlusspflichtigen Grundstück und dürfen nicht mitgenommen werden.

Lassen Sie uns das vollständig ausgefüllte Formular bitte per E-Mail, Fax oder postalisch zukommen. Nach Bearbeitung Ihrer Anmeldung durch uns wird der Drittbeauftrage des Entsorgungsbetriebes mit der Aufstellung der Abfallbehälter beauftragt. Es erfolgt keine gesonderte Mitteilung über den Bearbeitungsstatus oder die Aufstellung der Abfallbehälter.

Gemäß § 12 Abs. 2 der Abfallentsorgungssatzung gehen die Abfallbehälter gemäß Abs. 1 dieser Satzung nicht in das Eigentum des Anschlusspflichtigen über. Sie verbleiben bei Eigentumswechsel, Mieterwechsel, Wechsel des Gewerbebetriebes usw. auf dem anschlusspflichtigen Grundstück und dürfen nicht mitgenommen werden.

Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie unter Formularservice.  Sie haben die Möglichkeit die vom Vorgänger bereits vorhandenen Abfallbehälter zu nutzen oder die Aufstellung eines Behälters mit abweichendem Volumen zu bestellen. Bitte beachten Sie, dass bei jedem Behälterwechsel eine einmalige Behälterwechselgebühr erhoben wird. Die Gebühren finden Sie hier.

Gemäß § 11 Abs. 1  der Abfallentsorgungssatzung sind Sie zur unverzüglichen schriftlichen Mitteilung über die Anzahl der mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldeten Personen bei Wohngrundstücken bzw. bei saisongenutzten Grundstücken, die Anzahl der das Grundstück regelmäßig nutzenden Personen, verpflichtet.

Bitte beachten Sie, dass etwaige Änderungen der Personenanzahl in der Regel erst im Jahresgebührenbescheid rückwirkend berücksichtigt werden.

Online-Tourenplan

Bitte wählen Sie im Online-Tourenplan im ersten Schritt Ihre Adresse aus. Im Anschluss wird die Liste Ihrer Abfuhrtermine generiert. Hier können Sie noch die Abfallarten auswählen, die Sie verwenden möchten.

Unter der Schaltfläche "ICS" können Sie nun die Kalenderdatei herunterladen.

Bitte wählen Sie im Online-Tourenplan im ersten Schritt Ihre Adresse aus. Im Anschluss wird die Liste Ihrer Abfuhrtermine generiert. Hier können Sie noch die Abfallarten auswählen, die Sie verwenden möchten.

Über die Schaltfläche "PDF" können Sie eine zweiseitige Jahresansicht Ihrer Entsorgungstermine zum Abspeichern oder Drucken generieren lassen. Des Weiteren finden Sie unter "CSV" und "TXT" noch vereinfachte Ansichten Ihrer Entsorgungstermine