Mehrwegpflicht

 

Weiterführende Informationen

Mehrwegpflicht in der Gastronomie

Mehrwegveranstaltungen


Relevanz der Mehrwegpflicht

Die europäische Einwegkunststoffrichtlinie fordert eine messbare, ehrgeizige und dauerhafte Verbrauchsminderung bestimmter Einweg-verpackungen der Mitgliedstaaten.

Die Mehrwegangebotspflicht aus dem Verpackungsgesetz sieht ab 2023 das Angebot von Mehrwegbechern und Lebensmittelverpackungen vor.

Auch Veranstaltungen fallen unter die Mehrwegangebotspflicht. Wenn die Versorgung mit Speisen und Getränken direkt durch den Veranstalter geleistet wird, wird die gesamte Veranstaltungsfläche als Verkaufsfläche betrachtet.

Pro Jahr entstehen in Deutschland durch den Verbrauch von 2,8 Milliarden Einwegbechern für Heißgetränke und 4,3 Milliarden Einwegverpackungen für Speisen zehntausende Tonnen Abfall und große Mengen an CO2-Emissionen. Es ist allerhöchste Zeit, sich über Alternativen zur Ressourcenverschwendung durch Einwegverpackungen Gedanken zu machen

Die ökologische Vorteilhaftigkeit von Mehrweggeschirr ist durch Ökobilanzen belegt.

Schon fünf Befüllungen können beispielsweise ausreichen, um einen Mehrwegbecher zur klimafreundlichsten Wahl für den Getränkeausschank zu machen. Im Vergleich zur Nutzung von Einweggeschirr wird bei Mehrweg wesentlich weniger Material eingesetzt, da das Mehrweggeschirr hunderte Male wiederverwendet werden kann.

Vergleich Nutzung Mehrwegbecher gegenüber Einwegbechern:

Co2
Quelle: Mehrweg Macht Mit, Deutsche Umwelthilfe

Mehrwegbecher – PLA Einwegbecher = 20g CO2 Ersparnis

Mehrwegbecher – PET Einwegbecher = 60g CO2 Ersparnis

Mehrwegbecher – PS Einwegbecher = 80g CO2 Ersparnis

→ 20g CO2 entsprechen der täglichen Nutzungsdauer einer Energiesparlampe