Gebühren für die Abfallentsorgung 2024

 

Rechtsgrundlage

Abfallgebührensatzung des Landkreises Märkisch-Oderland 2024 inkl. ihrer Anlagen, Berichtigungen, Ergänzungen und Änderungen.

Hinweis
Die Gebühren für die Annahme von Abfällen auf der Abfallumschlagstation Rüdersdorf ab dem 01.01.2024 finden Sie hier

Zur Abschätzung der jährlichen Abfallentsorgungsgebühren benutzen Sie bitte den Gebührenrechner.

 

Gebührensätze für die Grundgebühr gemäß
§ 8 Abfallgebührensatzung

(1)

bei Wohngrundstücken für jede Person

1,89 € je Kalendermonat   

(2)

bei saisongenutzten Wochenend- und
Gartengrundstücken für jede Person

0,95 € je Kalendermonat

(3)

für die Entsorgung hausmüllähnlicher
Gewerbeabfälle pro aufgestelltem Abfallbehälter

4,02 € je Kalendermonat

Gebührensätze für die Leistungs- und Transportgebühr gemäß
§ 9 Abfallgebührensatzung

(1)

für die Entsorgung von Abfällen aus Abfallbehältern gemäß § 12 Abs. 1 der Abfallentsorgungssatzung beträgt in Abhängigkeit von ihrem Fassungsvermögen

 

mit 80 Liter Fassungsvermögen

1,75 € je Leerung

 

mit 120 Liter Fassungsvermögen

2,63 € je Leerung

 

mit 240 Liter Fassungsvermögen

5,26 € je Leerung

 

mit 1.100 Liter Fassungsvermögen

24,12 € je Leerung

 

mit 2.500 Liter Fassungsvermögen

57,96 € je Leerung

 

mit 7.000/7.500 Liter Fassungsvermögen

261,09 € je Leerung

 

mit 10.000 Liter Fassungsvermögen

310,11 € je Leerung

 

mit 20.000 Liter Fassungsvermögen

560,29 € je Leerung

 

mit 10.000 Liter (PMC) Fassungsvermögen

557,03 € je Leerung

 

mit 20.000 Liter (PMC) Fassungsvermögen

1.114,06 € je Leerung

(2)

für die Entsorgung von Bioabfall aus Abfallbehältern gemäß § 12 Abs. 1 der Abfallentsorgungssatzung beträgt in Abhängigkeit von ihrem Fassungsvermögen

 

mit 80 Liter Fassungsvermögen 1,40 € je Leerung

 

mit 120 Liter Fassungsvermögen

2,11 € je Leerung

 

mit 240 Liter Fassungsvermögen

4,21 € je Leerung

(3)

für einen Abfallsack

2,38 €

(4)

für einen Laubsack

2,92 €

(5)

für eine Banderole (Ast- und Strauchwerkbündel)

5,99 €

(6)

für einen Ersatzfilter eines Abfallbehälters für Bioabfall mit Filterdeckel

12,64 €

Gebührensätze für die Abfallbehältergebühr gemäß
§ 10 Abfallgebührensatzung

(1)

für einen aufgestellten Abfallbehälter ohne Automatik - Schwerkraftschloss

 

mit 80 Liter Fassungsvermögen

0,55 € je Kalendermonat

 

mit 120 Liter Fassungsvermögen

0,65 € je Kalendermonat

 

mit 240 Liter Fassungsvermögen

0,80 € je Kalendermonat

 

mit 1.100 Liter Fassungsvermögen

5,20 € je Kalendermonat

 

mit 2.500 Liter Fassungsvermögen

12,00 € je Kalendermonat

 

mit 7.000/7.500 Liter Fassungsvermögen

1,15 € je Tag

 

mit 10.000 Liter Fassungsvermögen

1,29 € je Tag

 

mit 20.000 Liter Fassungsvermögen

3,38 € je Tag

 

mit 10.000 Liter (PMC) Fassungsvermögen

227,29 € je Kalendermonat

 

mit 20.000 Liter (PMC) Fassungsvermögen

300,94 € je Kalendermonat

(2)

für einen aufgestellten Abfallbehälter mit Automatik - Schwerkraftschloss bzw. Bioabfallbehälter mit Filterdeckel

 

mit 80 Liter Fassungsvermögen

0,95 € je Kalendermonat

 

mit 120 Liter Fassungsvermögen

1,05 € je Kalendermonat

 

mit 240 Liter Fassungsvermögen

1,65 € je Kalendermonat

 

mit 1.100 Liter Fassungsvermögen

6,70 € je Kalendermonat (nur für Hausmüll verfügbar)

Gebührensätze für die Behälterwechselgebühr gemäß
§ 11 Abfallgebührensatzung

für jedes Aufstellen, jeden Austausch und jede Rücknahme eines Abfallbehälters gemäß § 12 Abs. 1 und Abs. 4 der Abfallentsorgungssatzung (80, 120, 240, 1.100, 2.500, 7.000/7.500, 10.000 oder 20.000 Liter Fassungsvermögen)                              

13,08 €/Vorgang

 

Gebührensätze für die Holgebühr gemäß
§ 12 Abfallgebührensatzung

bei Inanspruchnahme eines Transportweges vom Stellplatz bis zur Fahrbahngrenze, beträgt die Holgebühr für einen Abfallbehälter gemäß § 12 Abs. 1 lit. a) bis d) und Abs. 4 der Abfallentsorgungssatzung pro Entleerung

0,12 €/Meter