Gelber Sack und Gelbe Tonne
Entsorger für die Gelben Säcke/ Gelben Tonnen im Landkreis Märkisch-Oderland
REMONDIS Brandenburg GmbH
Mühlenstraße 1b - 15356 Werneuchen
Telefon: 033398 849-90
Telefax: 033398 849-45
Sammlung von Verkaufsverpackungen
- Im Landkreis Märkisch-Oderland sind für die Sammlung von Leichtverpackungen aus privaten Haushalten Gelbe Säcke und Gelbe Tonnen zugelassen. Diese werden vom o. g. Entsorgungsunternehmen zur Verfügung gestellt.
- Verpackungen die nicht in den vom Entsorgungsunternehmen zugelassenen Gelben Säcken/Gelben Tonnen zur Entsorgung bereitgestellt werden, werden vom Entsorgungsunternehmen nicht mitgenommen.
- Sie erhalten die Gelben Säcke kostenfrei in vielen Verkaufsstellen im gesamten Landkreis.
Bereitstellung der Gelben Säcke/Gelben Tonnen
Die Gelben Säcke/Gelben Tonnen sind am Abholtag gemäß Tourenplan bis spätestens 6:00 Uhr morgens gut verschnürt und unfallsicher an den Fahrbahnrand vor dem an die Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstück bereit zu legen/zu stellen. Bei zu spät bereitgelegten/bereitgestellten Gelben Säcken/Gelben Tonnen erfolgt keine Nachentsorgung.
Das darf rein, in die Gelben Sammelbehälter!
Zur Sammlung in den Gelben Säcken/Gelben Tonnen zugelassen sind beispielsweise:
- Kunststoff-Folien (Tragetaschen, Beutel, Einwickelfolien)
- Kunststoff-Flaschen (von Spül-, Wasch- und Körperpflegemitteln)
- Kunststoff-Becher (von Milchprodukten, Margarine etc.)
- Schaumstoffschalen (von Obst, Gemüse, Fleisch)
- Getränke- und Milchkartons (Tetra-Pak / Verbundverpackungen)
- Vakuumverpackungen von Kaffee u.ä. aus Aluminium und Aluminiumverbunden
- Konserven- und Getränkdosen (ohne Pfand)
- Verschlüsse
- Aluschalen, Aludeckel und Alufolien sowie
- Verpackungsteile aus Styropor
Das darf NICHT rein, in die Gelben Sammelbehälter!
Zur Sammlung in den Gelben Säcken/Gelben Tonnen nicht zugelassen sind bspw. Gegenstände aus stoffgleichen Materialien wie:
- Einweggeschirr und -besteck aus Haushalten
- Bierkästen
- Plastikspielzeug
- Plastikeimer
- Wäschekörbe
- Styroporbauplatten (Baustyropor)
- Kunststoffgartenstühle
- Toilettenbrillen u.ä.
Das sollten Sie wissen!
- Gemäß Verpackungsgesetz sind alle Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen Verkaufsverpackungen, unabhängig von der Art der Verpackung.
- Es zählen also bspw. auch Verpackungschips, umhüllende Folien, Versandkartons, Luftpolstertaschen, Schachteln für Süßigkeiten, Klarsichtfolie um CD-Hüllen u. a. m. dazu.
- Hier informiert Sie das BMUB umfassend zum Thema Verpackungen und Verpackungsverordnung.
- Die Entsorgung von sog. Leichtverpackungen, das sind Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Leichtmetall und Verbundmaterialien, ist nicht Bestandteil der Entsorgungspflichten des Entsorgungsbetriebes Märkisch-Oderland (EMO).
- Gemäß Verpackungsgesetz sind Hersteller und Vertreiber dieser Verkaufsverpackungen verpflichtet, diese selbst zurückzunehmen und einer
Verwertung zuzuführen oder dieses durch sog. duale Systeme sicherzustellen. Informationen zur Arbeit der dualen Systeme erhalten Sie hier.
Was außerdem in den Gelben Säcken/Gelben Tonnen gesammelt werden darf und welche Abfälle über die übrigen Entsorgungssystem entsorgt werden müssen, das erfahren Sie in unserem Abfall-ABC. Informationen zur Abfallvermeidung und Getrenntsammlung erhalten Sie bei der Abfallberatung.