Elektroaltgeräte

Mehrwissen zum ElektroG

Ziel des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) ist der Schutz von Umwelt und Gesundheit. Aber auch die Schonung natürlicher Ressourcen ist eine wichtige Aufgabe der Abfallwirtschaft. Grundlegende Voraussetzung dafür ist es, Abfälle zu vermeiden und möglichst effizient zu verwerten. Wichtig für eine hochwertige Verwertung ist die getrennte Erfassung von Elektoaltgeräten.

Das heißt für Sie, dass ...

  • Elektro- und Elektronikgeräte nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern getrennt gesammelt und erfasst werden müssen.
  • nicht nur Elektro-Großgeräte, sondern auch Elektro-Kleingeräte, die aufgrund ihrer Größe kein Hindernis für die Entsorgung in den haushaltsüblichen Mülltonnen sowie den Abfallbehältern für Hausmüll darstellen, getrennt gesammelt werden müssen.

Hintergründe und Zielsetzungen

In einem Haushalt sind Elektro- und Elektronikgeräte in ihrer Vielfalt nicht mehr wegzudenken. Seit Jahren wächst die Ausstattung der Haushalte, denn immer schneller stürmen neue Produktserien und Geräte auf den Markt. So werden häufig Geräte ausrangiert, obwohl sie noch verwendbar wären.

  • Elektro- und Elektronikgeräte bestehen aus ca. 1.000 verschiedenen Substanzen, darunter sind wertvolle Rohstoffe wie Kupfer oder Aluminium, gleichzeitig aber auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber und polybromhaltige Flammschutzmittel.
  • Mit dem ElektroG wird die Produktverantwortung der Hersteller gefördert, denn in Neugeräten dürfen bestimmte gefährliche Stoffe nur noch eingeschränkt verwendet werden. Auf die Verwendung bestimmter Bauteile kann jedoch heute noch nicht verzichtet werden.
  • Zudem haben Elektro- und Elektronikgeräte eine relativ lange Lebensdauer, so dass die derzeit zurückkommenden Altgeräte häufig noch erhebliche Mengen der Schadstoffe enthalten.

Kennzeichnung von Neugeräten

Alle seit dem 24.03.2006 neu auf den Markt kommenden Elektro- und Elektronikgeräte sind mit einem Symbol gekennzeichnet. Das Symbol weist Sie darauf hin, dass dieses Gerät nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf.


Entsorgungshinweise für Haushalte

  • Sie sind als Besitzer eines Elektro- und Elektronikaltgerätes verpflichtet, dieses einer getrennten Sammlung zuzuführen.
  • Die Entsorgung der Altgeräte aus privaten Haushaltungen erfolgt  im Rahmen der Sperrmüllsammlung.
  • Elektro-Kleingeräte, die eine Größe von 25 cm nicht überschreiten, können auch am Schadstoffmobil abgegeben werden.
  • Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen werden am Schadstoffmobil und auf der Abfallumschlagstation angenommen.
  • Der Landkreis Märkisch-Oderland hat zudem für die kostenlose Abgabe der Elektro- und Elektronik-Altgeräte eine Sammelstelle auf der Abfallumschlagstation in Rüdersdorf eingerichtet.

Entsorgungshinweise für Gewerbebetriebe

  • Elektro– und Elektronik-Altgeräte aus anderen Herkunftsbereichen, die in ihrer Beschaffenheit und Menge mit Geräten aus Haushaltungen vergleichbar sind, sind auf Kosten des Abfallbesitzers bzw. Abfallerzeugers bei der Sammelstelle an der Abfallumschlagstation in Rüdersdorf anzuliefern.
  • Sollen fünf und mehr Altgeräte angeliefert werden, ist eine Anmeldung beim Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland erforderlich.
  • Vom Anlieferer ist in geeigneter Form nachzuweisen, dass das zu entsorgende Gerät in einem Haushalt oder Betrieb im Landkreis Märkisch-Oderland genutzt worden ist.

 


Rücknahmepflicht des Handels

Seit 2016 sind Elektrohändler mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m² verpflichtet, alte Elektrogeräte beim Neukauf eines gleichwertigen neuen Elektrogerätes unentgeltlich zurückzunehmen. Für Kleingeräte mit einer Kantenlänge bis 25 cm gilt die Rücknahmepflicht auch ohne Kauf eines neuen Gerätes.

Seit dem 1. Juli 2022 müssen zudem Supermärkte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die zumindest gelegentlich Elektrogeräte verkaufen, ebenfalls Elektroaltgeräte kostenlos annehmen. Auch hier gilt: Kleinere Altgeräte unter 25 cm können ohne den Kauf eines neuen Geräts abgegeben werden, größere Altgeräte nur bei Kauf eines entsprechenden Neugeräts.

Auch Onlinehändler müssen seit dem 1. Juli 2022 ihre Kundinnen und Kunden bereits zum Vertragsabschluss befragen, ob bei Lieferung eines Elektrogeräts ein entsprechendes Altgerät größer 50 cm kostenfrei abgeholt werden soll. Für Geräte kleiner 50 cm müssen die Onlinehändler wie bisher Rückgabestellen in zumutbarer Entfernung bereitstellen. Die Rückgabe von Geräten unter 25 cm ist hierbei nicht an den Kauf neuer Geräte geknüpft. Wo die Altgeräte gekauft wurden, spielt keine Rolle.

 


Elektro- und Elektronikaltgeräte, die ...

entsprechend ElektroG gebührenfrei an der Sammelstelle des Landkreises oder im Rahmen der Sperrmüllsammlung abgegeben werden können, sind bspw. ...

  • Haushaltsgroßgeräte - Kühlschränke, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler
  • Haushaltskleingeräte - Staubsauger, Bügeleisen, Toaster, Haartrockner, elektrische Zahnbürsten
  • Geräte der Informations– und Telekommunikationstechnik
    Telefone, Faxgeräte, Notebooks, Drucker, Kopiergeräte, Mobiltelefone
  • Geräte der Unterhaltungselektronik - Fernsehgeräte, Radiogeräte, Videorekorder, Audio-Verstärker
  • Beleuchtungskörper - Energiesparlampen, stabförmige Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstofflampen
  • elektrische und elektronische Werkzeuge - Bohrmaschinen, Nähmaschinen, Rasenmäher
  • Spielzeuge sowie Sport– und Freizeitgeräte - Videospielkonsolen, Videospiele, elektrische Eisenbahnen oder Autobahnen
  • Medizinprodukte - (mit Ausnahme implantierter und infektiöser Produkte) Puls– und Blutdruckmessgeräte, Massagematten, Rotlichtlampen
  • Überwachungs– und Kontrollinstrumente - Rauchmelder, Heizregler, Thermostate

 


Ist Ihr Elektrogerät noch funktionsfähig und zu schade fürs Recycling?

Ihr alter Fernseher funktioniert noch, steht aber nur noch im Weg?
Sie haben Ihre funktionsfähige Waschmaschine durch ein neues Modell ersetzt?
→ Dann sollten Sie diese Geräte nicht ins Recycling geben.
Sinnvoller ist es, sie zu spenden oder über unseren Tausch- und Verschenkemarkt anzubieten.


 

FAQ Elektroaltgeräte

Dieses Symbol finden Sie auf allen Elektrogeräten. Es dient als Hinweis, dass die gekennzeichneten Produkte getrennt vom Hausmüll gesammelt werden müssen. Bitte geben Sie Ihre Elektrogeräte ausschließlich an den berechtigten Erfassungsstellen, z.B. an unserer Abfallumschlagstation, ab.

Elektrogeräte gelten als gefährliche Abfälle, damit sie fachgerecht entsorgt werden können, dürfen sie nur an Kommunen, Hersteller und Vertreiber übergeben werden.

Zur Herstellung von Elektrogeräten wird oft eine Vielzahl von umweltrelevanten Stoffen verwendet.
Bei gemeinsamer Verbrennung zusammen mit anderem Müll besteht die Gefahr, dass Schadstoffe unkontrolliert an die Umwelt abgegeben werden.
Bei einer nicht ordnungsgemäßen Entsorgung wird außerdem das Recycling kostbarer Rohstoffe verhindert.

Häufig landet Elektroschrott auch in Parks oder Wäldern und belastet zusätzlich die Umwelt. Geben Sie Ihre Elektrogeräte also bitte am besten auf Ihrem Recyclinghof ab.

Zuerst werden die Schadstoffe aus den Geräten behandelt, um die Umwelt nicht zu schädigen.
Elektroschrott enthält teilweise gesundheitsgefährdende und umweltschädliche Stoffe wie zum Beispiel Quecksilber oder klimaschädigende FCKW-haltige Kältemittel.
Anschließend werden die Elektrogeräte zur Wertstoffgewinnung in einzelne Teile zerlegt, die in Anlagen aufbereitet und wieder in neue Geräte eingesetzt werden können.
Dadurch können wertvolle Rohstoffe wie Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym wiedergewonnen werden.

Auf der Abfallumschlagstation können unbegrenzt viele haushaltsübliche Elektrogeräte abgegeben werden.

Bei einer Sperrmüllabholung können ebenfalls unbegrenzt viele Elektrokleingeräte und Elektrogroßgeräte bis 50 kg abgegeben werden.
Dabei darf das gesamte Volumen nicht 3 m³ überschreiten.

Sie können ebenfalls bis zu 3 Altgeräte, die nicht größer als 25 cm sind, kostenfrei im Handel zurückgeben.
Dies gilt für Fach­märkte mit einer Verkaufs­fläche für Elektrogeräte von mindestens 400 m² und für Super­märkte und Lebens­mittel­discounter, die über eine Gesamt­ver­kaufs­fläche von mindestens 800 m² verfügen und mehrmals im Jahr Elektrogeräte im Angebot haben.

Elektrogroßgeräte müssen beim Kauf eines vergleichbaren Gerätes kostenfrei zurückgenommen werden.

Vorgehensweise im Landkreis Märkisch-Oderland:

Bei batteriebetriebenen Geräten entfernen Sie die Batterien/Akkus bitte, sofern dies möglich ist.

Bitte legen Sie die Batterien/Akkus dann in das Batteriefass auf der Abfallumschlagstation.

Um Kurzschlüsse zu vermeiden, kleben Sie bitte die Pole ab und wenden Sie sich bei defekten Batterien an einen Mitarbeiter auf der Abfallumschlagstation.
Kurzschlüsse können bei sogenannten Lithium-Ionen-Batterien in seltenen Fällen zu Bränden führen.

Für die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten sind Sie selbst verantwortlich.

Bitte gehen Sie sensibel mit Ihren Daten um und berücksichtigen Sie, dass seitens der Annahmestelle keine Datenlöschung vorgenommen wird.
Setzen Sie die Geräte auf die Werkseinstellung zurück oder nutzen professionelle Datenvernichtungsdienstleister.

Seit dem 1. Januar 2022 gilt das neue Elektrogesetz mit mehr Rücknahmepflichten für den Handel.

Ab dem 1. Juli 2022 müssen zudem Supermärkte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die zumindest gelegentlich Elektrogeräte verkaufen, ebenfalls Elektroaltgeräte kostenlos annehmen.

Die gesetzliche Rücknahmepflicht zielt vor allem auf Elektrokleingeräte bis zu einer maximalen Kantenlänge bis 25 cm ab.
Elektrogroßgeräte können kostenlos zurückgegeben werden, wenn gleichzeitig ein Gerät der gleichen Geräteart neu gekauft wird.

Ebenfalls können Sie ihre Elektroaltgeräte gebührenfrei auf der Abfallumschlagstation abgeben.