Vorbehandlungsanlagen gemäß der Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV)
Das Verzeichnis der Vorbehandlungsanlagen im Land Brandenburg, die nach Kenntnis des Landesamts für Umwelt (LfU) als zuständige Anlagenüberwachungsbehörde die technischen Anforderungen gemäß § 6 Abs. 1 GewAbfV erfüllen finden Sie hier.
Klassische Vorbehandlungsanlagen im Sinne § 6 (1) der GewAbfV
Erstanlagen mit Kaskadenverträge im Sinne § 6 (1) Satz 2 und 3 der GewAbfV